Seitenbereiche

Was ändert sich in der Sachbezugswerteverordnung aufgrund der Coronakrise?

/news/
© Syda Productions - stock.adobe.com

Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ein geringerer Sachbezug anzusetzen als für jene mit höheren Emissionswerten. Grundsätzlich gelten wie berichtet für Erstzulassungen eines Pkws seit 1. April 2020 neue Werte in Verbindung mit dem neuen WLTP-Messverfahren, sofern der neue WLTP-Wert im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesen ist.

Für Erstzulassungen bis zum 31. März 2020 galten die Werte der alten Sachbezugswerteverordnung bezogen auf das NEFZ-Prüfverfahren.

Die Sachbezugswerteverordnung wurde nun aufgrund der COVID-19-Krise mit einer Übergangsregelung versehen.

Für Kraftfahrzeuge,

  • für die vor dem 1. April 2020 ein gültiger Kaufvertrag bzw. Leasingvertrag abgeschlossen wurde,
  • die nachweislich aufgrund der COVID-19-Krise nicht vor dem 1. April 2020 erstmalig zugelassen werden konnten und
  • es deshalb zu einem höheren Sachbezugswert kommt,

kann für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. März 2020 enden, für Erstzulassungen bis 30. Mai 2020 weiterhin der bis 31. März 2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-Kfz angewendet werden.

Stand: 29. Juni 2020

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Ihr Partner in Salzburg! Bei uns erwartet Sie persönliche und kompetente Steuerberatung und effiziente Unternehmensberatung & Wirtschaftsprüfung. Kontaktieren Sie uns, unser Team ist für Sie da!

Audit Services Austria Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.